Syrien nach Assad (2)

Häufig macht sich eine gewisse Hilflosigkeit breit, wenn es um die Ursachen von Gewalt geht, wie derzeit in Syrien zu beobachten. Viele Kommentatoren wissen sich dann keinen anderen Rat, als die Misere auf ein verunglücktes nation building, verschuldet durch koloniale Willkür, zurückzuführen. Eine ethnisch wie konfessionell heterogene Menschenmasse, so das gängige Narrativ (hier eines von vielen Beispielen), sei in einem von fremden Mächten und aus eigennütizgen Gründen zusammengezimmerten Staatsgebilde zusammengepfercht worden, dessen Fliehkräfte nur durch die eiserne Faust eines Diktators in Schach gehalten werden.

Für die Arabische Welt stimmt das jedoch allenfalls zum Teil. In Wahrheit haben die Kolonialmächte es sich alles andere als leicht gemacht, was die Grenzziehung anbetrifft. Ihre Sorge galt – nicht nur, aber auch – der Stabilität der zukünftigen Staaten des Nahen Ostens, deren gegenwärtige Grenzen auch nicht einfach den lokalen Bevölkerungen aufoktroyiert worden, sondern in der Auseinandersetzung mit regionalen Kräften entstanden sind, die die Kolonialmächte für sich einzuspannen versuchten.

Belassen wir es vorerst bei dieser Feststellung. (Für all diejenigen, die mehr darüber wissen wollen, darf ich freundlich auf mein Büchlein “Das Ende des levantinischen Zeitalters” (2013) verweisen, und dort auf die Kap. “Friedenskonferenz in Paris”, 202 ff. und “Eine Wüste wird geteilt”, 209 ff; ebenso Efraim Karsh: “Islamic Imperialism” (2006), S. 95, 102; vom selben Autor “Empires of the Sand” (2001), dort im Kap. “The Entente’s Road to War”, S. 118 ff., bes. S. 119; s. auch hier.) Der Hass, der sich in Syrien gegen das Regime bahn bricht, ist jedenfalls nicht einfach eine Spätfolge vermeintlich willkürlicher Grenzziehungen, sondern hat andere Ursachen. Um das zu verstehen, muss man einen Blick in den syrischen Mikrokosmos werfen.

Vor allem die Ohnmacht des einzelnen angesichts eines allmächtigen Staatsapparats, der immer nur nimmt ohne zu geben, ist ein zentrales Problem. Obwohl der syrische Staat jedem Bürger einen Arbeitsplatz verspricht, war schon vor dem Bürgerkrieg die Armut grosser Teile der Bevölkerung unübersehbar. Auch muss ein Antragsteller zum Teil Jahre warten, bis ihm eine Stelle zugewiesen wird, doch wird er selbst dann nur so wenig verdienen, dass er damit über die Runden kommt – vorausgesetzt, er hat keine Miete zu zahlen.

Frustration baut sich auf, wenn die junge Generation eine Familie gründen wollen, es mangels Einkommen aber noch nicht einmal schaffen, einen eigenen Haushalt zu finanzieren. Da ohne Ehe ein Zusammenleben kaum möglich ist, müssen viele in zwei Jobs arbeiten, ohne jemals Aussicht darauf zu haben, die eigene Situation entscheidend verbessern zu können.

An dieser Stelle muss einiges zur Korruption gesagt werden. Diese besteht nicht einfach darin, dass Beamte staatliche Leistungen nur gegen Entgelt in die eigene Tasche zur Verfügung stellen. Vielmehr ist es so, dass Geheimdienstler und andere der Staatsmacht Nahestehende sich selbst zu den Läden, Hotels und Firmen begeben, um den Umsatz zu taxieren und vom Inhaber eine entsprechende, als realistisch eingeschätzte Summe zu kassieren. Mitarbeiter des Ordnungsamtes schliessen denn auch keine Restaurants oder Metzgereien, wenn diese gegen Hygienevorschriften verstossen, vielmehr diese sind das Instrument, mit denen die Ladenbesitzer erpresst werden.

In arabischen Ländern wie Syrien hat der einzelne Bürger vom Staat nichts zu erwarten. Das geht so weit, dass jemand, der beispielsweise Opfer eines Verbrechens wird, nicht darauf zählen kann, dass die Polizei ihm hilft. Es ist möglich, dass diese unter dem Vorwand, kein Benzin zu haben, gar nicht erst ausrückt. Die Polizei schreitet auch nicht in Fällen von Kinderarbeit ein, obgleich diese in Syrien omnipräsent ist. Kinder stehen dabei nicht nur häufig hinter dem Tresen, sie verrichten teilweise auch schwere Arbeiten – am hellichten Tag und in aller Öffentlichkeit, ohne dass Polizei oder Ordnungsamt eingriffen.

Auch das Justizwesen ist ein potemkinsches Dorf. Wer vor Gericht zieht, um sein Recht zu bekommen, wird rasch die Erfahrung machen, dass derjenige als Sieger aus dem Verfahren hervorgeht, der am besten zu bestechen weiss. Hierbei geht es nicht nur um die Höhe der Summe für Richter und Staatsanwälte, auch Zeugen wollen gekauft sein. Es gibt sogar professionelle Zeugen, die ihr Einkommen auf diese Weise bestreiten. Das alles sind nicht jedoch nicht spezifische Missstände eines bestimmten Regimes wie dem syrischen, sondern hat eine lange Tradition.

Willkür statt Rechtsstaatlichkeit war schon in osmanischer Zeit Normalzustand – trotz der Versuche, einen funktionierenden Verfassungsstaat zu errichten. Als in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hatte der britische Konsul von Aleppo, James H. Skene, mit seinem französischen Kollegen und dem Segen des Sultans versuchte, ein Handelsgericht für Streitigkeiten, in denen Euroäer involviert waren, einzurichten, musste das Vorhaben bereits nach einem Jahr für gescheitert erklärt werden. Grund war der Umstand, dass die neue Institution es nicht vermochte, sich den nötigen Respekt zu verschaffen. (Auch dies kann, wer will, detailliert in meinem Buch “Das Ende des levantinischen Zeitalters” nachlesen und zwar in den Kap. “Mit und gegen den Staat”, bzw. “Gescheiterter Rechtstaat”, S. 84 ff.)

(Forts. folgt. – Hier geht’s zum ersten Teil.)

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