Oswald Metzger wider die Kameralistik

Thursday, September 1, 2005
Von Michael Kreutz

In der FAZ schreibt Oswald Metzger , ehemals haushaltspolitischer Sprecher der Grünen, wider “Das kamerale Rechnungswesen“:

Nach wie vor gibt es auf Bundesebene keinen ernsthaften Willen, das überkommene kamerale Rechnungswesen durch die aus der Privatwirtschaft bekannte doppelte kaufmännische Buchführung abzulösen. (…)

Dabei hat es dieses vermeintlich langweilige Thema in sich. (…) Warum wohl verfügen die in eigenen Liegenschaften untergebrachten Bundesministerien in aller Regel über eine größere durchschnittliche Quadratmeterfläche pro Mitarbeiter als die Behörden, die in angemieteten Büros residieren? Weil die Kameralistik nur laufende Betriebskosten (Strom, Heizung, Reinigung) erfaßt, nicht den laufenden Werteverzehr des Gebäudes, der sich – betriebswirtschaftlich gerechnet – in Abschreibung und Kapitalverzinsung niederschlagen müßte. In der Kostenmiete, die der Staat an private Eigentümer bezahlt, sind diese kalkulatorischen Kosten enthalten. Damit sind die Kosten höher, weil ehrlicher. Und damit ist der Flächenverbrauch niedriger, weil sich der Mieter Staat Übergrößen ganz einfach nicht leisten kann.

(…) Warum wohl verkommen die öffentlichen Infrastruktureinrichtungen immer mehr? Weil sich der Substanzverlust durch verrottende Straßen- und Schienenwege für Auto- und Bahnfahrer zwar sinnlich wahrnehmbar erspüren läßt. Nirgends aber schlägt sich in den Bilanzen des Staates dieser durch Abnutzung entstehende Werteverzehr nieder, der nur durch entsprechend hohe Veranschlagung für den laufenden Sanierungsaufwand ausgeglichen werden könnte. Vordergründig “spart” die öffentliche Hand, wenn sie den Unterhaltungsaufwand kürzt. Und weil das seit vielen Jahren gängige Praxis ist, nehmen Schlaglöcher und Spurrillen auf den Straßen und Langsamfahrstrecken auf den Schienenwegen zu.

Warum wohl leisten wir uns in Deutschland immer noch das sündhaft teure Berufsbeamtentum? Auch hier spielt die Camouflage durch die Kameralistik die alles entscheidende Rolle: Weil nur die laufenden Ausgaben für die Besoldung und Versorgung in den Jahreshaushaltsplänen ausgewiesen werden, sind für die gigantischen Leistungsversprechungen der Beamtenpensionen noch nie Rückstellungen vorgenommen worden. Jeder Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens würde wegen Bilanzbetrugs angeklagt, wenn er sich so verhalten würde wie die öffentlichen Arbeitgeber. In der Schweiz hat das kaufmännische Rechnungswesen zunächst in den Kantonen, dann auch beim Bund dazu geführt, das Berufsbeamtentum als zu teuer zu diskreditieren, bis es dann vor wenigen Jahren durch Volksentscheid abgeschafft wurde.

(…) Deshalb: Weg mit der Kameralistik!

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