Zum Fenster raus
Von 10,5 Mrd. Euro, die der Bund dem Osten Deutschlands zur Verfügung gestellt hat, sind – wie sich nun herausgestellt hat – nur 5,2 Mrd. im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben ausgegeben worden. Das bedeutet eine Fehlverwendungsquote von satten 50,5%. Ist jemand überrascht?
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Überrascht? Nö!
Nur frage ich mich, welche Konsequenzen hat das Ganze?
Als Normalsterblicher muss ich (zurecht) alle unrechtmäßig verwendeten öffentlichen Mittel unmittelbar und ohne Möglichkeit der Stundung zurückzahlen. Wieso hab ich das ungute Gefühl, dass die Länder glimpflicher davonkommen…
Es hat genau KEINE Konsequenzen, weil explizit vereinbart wurde, dass eine Fehlverwendung nicht bestraft wird. Die Fehlverwendungsquote von Berlin betrug in den Jahren 2003, 2004 und 2005 übrigens je exakt 100%.
Gruß aus dme zahlenden Süden…!
In der Urteilsbegründung spielten die offenkundigen Sparanstrengungen Berlins in den letzten zehn Jahren keine entscheidende Rolle. Denn seit Mitte der 1990er Jahre, als die finanzpolitischen Fehlentwicklungen deutlich wurden, hat Berlin seine Ausgaben (ohne Zinszahlungen) um gut zehn Prozent gesenkt, einen Wert, den kein anderes Bundesland auch nur ansatzweise erreicht hat. Zum Vergleich: In Bremen und im Saarland stiegen sie um mehr als zehn Prozent und in Bayern immerhin um gut vier Prozent.
Beispielsweise hat Berlin die Investitionsausgaben seit 2003 um etwa 350 Millionen Euro gesenkt. Diese Kürzungen waren kein „free lunch“, denn jeder eingesparte Euro führte unweigerlich zu einer Mindereinnahme in exakt der gleichen Größenordnung bei der Privatwirtschaft. Senkt die Privatwirtschaft nun ihrerseits die Ausgaben und kürzt damit die Einnahmen Dritter, dann kommt es zu einer sogenannten negativen Multiplikatorwirkung. Die eingesparten Investitionsausgaben dürften zu Einnahmeausfällen nur in Berlin von 500 Millionen Euro geführt haben. Bei einem Beitrag von 50 000 Euro je Beschäftigten zum Bruttoinlandsprodukt wird der negative Beschäftigungseffekt bei rund 10 000 Arbeitsplätzen liegen.
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Die jetzt allenthalben vorgetragenen Empfehlungen, Berlin müsse den Gürtel noch enger schnallen, erweisen sich aus dieser Perspektive als eher hilflose Appelle. Selbstverständlich muss Berlin gleichwohl alle Einnahmen und Ausgaben kritisch prüfen. Nehmen wir also an, die Stadt schließt umgehend eine Universität, eine Oper und ein Schauspielhaus und kann ohne arbeitsrechtliche Friktionen die Einsparungen beim Personal [was bei Beamten und Angestellten vollkommen unrealistisch ist] auch umgehend realisieren. Der Einspareffekt dürfte sich auf zirka 500 Millionen Euro belaufen. Damit hätte die Stadt – sehr grob gerechnet – einen verfassungskonformen Haushalt, da nun die neuen Schulden in etwa den Investitionen entsprechen würden.
Das ist aber nur die Zwischenbilanz. Denn der Gesamtschuldenstand würde selbstverständlich steigen, um, je nach konjunktureller Entwicklung und beabsichtigter Steuerpolitik, etwa 1,5 bis zwei Milliarden Euro jährlich.
http://www.tagesspiegel.de/ber.....876893.asp
Es hat genau KEINE Konsequenzen, weil explizit vereinbart wurde, dass eine Fehlverwendung nicht bestraft wird.
Warum? Weil die politischen Entscheider angenommen haben, dass nirgendwo Haushaltslöcher gestopft werden müssen, um nicht noch mehr Schulden zu machen?
Die Fehlverwendungsquote von Berlin betrug in den Jahren 2003, 2004 und 2005 übrigens je exakt 100%.
Berlin ist blöd. Es hätte nicht von der verhängnisvollen Finanzpolitik vor allem bis Mitte der 90er abweichen dürfen und in den letzten Jahren keine konsolidierungsorientierte Finanzpolitik betreiben sollen, dann wären die Haushaltskennziffern noch schlechter ausgefallen und das BVerfG hätte anders geurteilt.
Die Fehlverwendungsquote von Berlin betrug in den Jahren 2003, 2004 und 2005 übrigens je exakt 100%.