Der Kepplerus-Codex
Bislang beanspruchen die USA und Frankreich für sich, als erste die Menschenrechte deklariert und in ihrer Verfassung festgeschrieben zu haben. Der ebenso populären wie umstrittenen These des Staatsrechtlers Georg Jellinek zufolge sind diese Menschenrechtserklärungen “eine Frucht der Reformation”. Diese These erhält einen ernsthaften Schlag durch die Entdeckung eines schwedischen Dokuments, das die Menschenrechte schon früher – nämlich 1770 – garantierte, diese jedoch nicht an die Religion knüpfte. Die FAZ hat schon vor einem Monat davon berichtet (wie ich jetzt entdeckte – Hervorhebungen von mir):
Nicht nur Bürger, auch Bauern waren in Schweden seit alters frei, sie genossen Freizügigkeit, waren verbreitet Eigentümer ihrer Höfe und stellten im Reichstag eine eigene Kurie, neben Adel, Geistlichkeit und Bürgern. Im Zuge der kontinentalen Kriege Schwedens wurde im siebzehnten Jahrhundert die persönliche Freiheit als Abwesenheit von Leibeigenschaft interpretiert. Nach 1718, in der sogenannten schwedischen “Freiheitszeit”, wechselte der Begriff nochmals seine Färbung und kehrte sich nun zusätzlich gegen den königlichen Absolutismus einerseits, nahm andererseits aber auch die Vorstellung individueller Rechte auf. Mit Religion hat sich die Freiheit in Schweden nicht verschwistert. (…)
In dieser Situation zog Alexander Kepplerus, der Bürgermeister von Lovisa, einer kleinen Stadt im schwedischen Finnland, die Konsequenz, “ein allgemeines Recht der schwedischen Bürger” sei zu schaffen. Das war 1770. Das Kepplerus-Papier wurde mehrfach modifiziert und auch von der bäuerlichen Reichstagskurie verbreitet, stiftete also eine Art nationalen Freiheitsdiskurs. Ausgefertigt als königliches Privileg, sollte es sicherstellen, daß “alle nicht-adligen Untertanen, unabhängig von Status, Alter und Geschlecht, durch das Gesetz und nicht durch irgendeine Privatperson oder einen unserer Untertanen”, gemeint ist der Adel, “geschützt werden und frei sein sollen von allem Zwang ihre Person, ihre Geschäfte und ihren Besitz betreffend, so daß jeder einzelne durch Zustimmung und freien Willen in der Lage sei, sich selbst und seine Person zu regieren, soweit es die geschriebene Verfassung Schwedens und unser Eid erlaubt”.
Zum Vergleich: In Frankreich wurde die Déclaration des droits de l’homme et du citoyen im August 1789 von der Französischen Nationalversammlung Frankreichs in die Verfassung aufgenommen; in den USA gingen die Menschenrechte als Bill of Rights im Dezember 1791 in die Verfassungszusätze ein.
Nun sind wir um eine schwedische Perspektive reicher.
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Siehe auch:
• Zweierlei Demokratieverständnis, 22. Oktober 2005,
• Die Geburt Amerikas, 01. Mai 2006.

