Gericht: Islamkritische Karikaturen begründen Abschiebeschutz
Zugegeben, die deutsche Justiz macht es einem nicht immer leicht. Erinnern wir uns daran dass das Bremer Landgericht bei einem Ehrenmordprozess kultursensibel mildernde Umstände gelten ließ. Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main ist hingegen zu begrüßen. Ein mittlerweile geschiedenes iranisches Ehepaar darf trotz abgelehnten Asylantrags nicht nach Iran abgeschoben werden, weil es in Deutschland Muhammad- und Khameneikarikaturen im Internet veröffentlicht hat. Es bestehe die Gefahr, dass ihre exilpolitischen Aktivitäten nach der Rückkehr zur Verfolgung führen.
(Dank an Abla)
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