Privilegierte RAF

Thursday, April 26, 2007
Von Michael Kreutz

Warum soll jemand, der mehrere politisch motivierte Morde zu verantworten hat, nach 26 Jahren freikommen? Wird dem Gnadengesuch stattgegeben, so käme Christian Klar in den Genuss derselben Vorzugsbehandlung wie Brigitte Mohnhaupt, die – ursprünglich zu der gleichen Strafe verurteilt – schon längst wieder in Freiheit ist.

Ich bin durchaus kein Gegner von Rehabilitation und Gnade, aber es entsteht der Eindruck, dass RAF-Mitglieder vom Staat bevorzugt behandelt werden. Reinhard Müller weist in einem Kommentar der FAZ darauf hin, dass bei mehrfachen Mördern eine Gesamtstrafe gebildet wird, bei der die einzelne Tat weniger ins Gewicht fällt. Der Mörder bekommt daher bei seinem Gnadengesuch gewissermassen einen Mengenrabatt – einfach grotesk. Aber es ist noch mehr im Spiel:

Zum anderen sind Terroristen – dem Gesetz und allen Beteuerungen zum Trotz – eben doch keine gewöhnlichen Kriminellen. Sie werden zu Freiheitskämpfern, wenn der Systemwechsel gelingt. Gelingt er nicht, haben sie in Unrechtsstaaten in der Regel ihr Leben verwirkt. In Rechtsstaaten dagegen umweht sie immer noch die Aura von Revolutionären. Wenn zur Rettung der Menschheit gemordet wird, finden sich stets Leute, die Verständnis dafür aufbringen – vor allem unter den sogenannten Intellektuellen, die eigentlich kein Blut sehen können.

Dieser Satz gehört in Marmor gemeisselt. Das nämlich ist die Krux: Der Rechtsstaat kann mit seinen Feinden nicht so umgehen, wie ein Unrechtsstaat das tun würde. Und zahlt für seine Fairness noch den Preis, dass seine Feinde Verständnis finden – irrsinnigerweise ausgerechnet durch Menschen, die in ebendiesem Rechtssstaat ein sehr gutes Leben führen. Zugleich ist dies das Pech der nicht politischen Mörder:

Gewöhnliche Kriminelle haben deren öffentliche Fürsprache nicht. Und es gibt immerhin Mörder in Deutschland, die dreißig, ja mehr als vierzig Jahre im Gefängnis sitzen. Meist ist es ihre Gefährlichkeit, die eine Entlassung aus der Haft verhindert. In Brandenburg sitzt ein Mann wegen der Entführung und Ermordung eines Säuglings seit bald 35 Jahren im Gefängnis, die vorzeitige Entlassung hat er angeblich immer wieder abgelehnt. Wäre das auch so, wenn ihm ein Berliner Theaterintendant eine Stelle anböte, wie es im Fall Klar geschah?

Was man gegen diese Verirrungen linker Intellektueller machen kann? Gar nichts natürlich! In einem Rechtsstaat wird man damit leben müssen, dass es Menschen gibt, die wie Peymann denken. Das gehört zur Meinungsfreiheit, die eine Demokratie nicht in Frage stellen darf, dazu.

Allerdings gehört es ebenso zur Meinungsfreiheit, die Bewunderung und das Verständnis, das für Leute wie Klar aufgebracht wird, zum – Verzeihung – Kotzen finden zu dürfen.

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