Religionsfreiheit und das Recht auf Freiheit von Religionen
Dieser Konflikt ist seit einiger Zeit Thema auf der deutschen Islamkonferenz, an der ich teilnehme. Seit fast einem Jahr diskutieren wir mit den Islamverbänden über eine gemeinsame Erklärung zum Wertekonsens. Der strittige Text lautet: „Grundlage ist neben unseren Wertvorstellungen und unserem kulturellen Selbstverständnis unsere freiheitliche und demokratische Ordnung, wie sie sich aus der deutschen und europäischen Geschichte entwickelt hat und im Grundgesetz ihre verfassungsrechtliche Ausprägung findet.“ Die Islamverbände des Koordinierungsrates der Muslime weigern sich bis heute, dieser Formulierung zuzustimmen.
…berichtet Necla Kelek in der FAZ und führt als Begründung für diese Weigerung auf:
–––Dass die Funktionäre des Islam dieser so selbstverständlichen Formulierung nicht zustimmen mögen, hat aber einen einfachen Grund: Sie misstrauen den Wertvorstellungen von Freiheit und Selbstverantwortung. Sie sagen, wir stehen zur Verfassung, meinen damit aber nur das Recht auf Religionsfreiheit, meinen ihr Recht als Gruppe, ungestört ihren Glauben zu leben - nicht aber das Recht auf Freiheit von Religion oder die Freiheitsrechte Einzelner. In der Satzung des muslimischen Koordinierungsrates hat man sich auf die Leitkultur „Koran und Sunna“ festgelegt. Diese muslimischen Vertreter akzeptieren die Verfassung, wollen sie aber nicht mit Leben füllen.
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