Die Güte des Handabhackers
Wenn ein an sich geschätzter Religionswissenschaftler versucht, ”das Andere” zu verstehen, kommt leicht so etwas dabei heraus:
Handabhacken, Auspeitschungen, Steinigungen usw. erscheinen uns heute nicht mehr als vertretbare Strafen. Viele islamische Theologen aber sehen darin – im Gegensatz zum „humanen“ Strafvollzug – wahre Abschreckungsstrafen, die keineswegs willkürlich, sondern nach klar kalkulierbaren Regeln verhängt werden.
(…) Was gefordert ist, heißt auf eine einfache Formel gebracht: (…) Gerechtigkeit im Sinne einer absoluten Gleichbehandlung.
Nur so ist zu verstehen, dass Khomeini sagt: „Die, die die Strafen verhängen, dürfen die Anweisungen des Gesetzes nicht übertreten, d. h., sie dürfen nicht einen einzigen Peitschenhieb mehr verteilen als vom Gesetz vorgeschrieben, und sie dürfen die Schuldigen nicht beleidigen. Nachdem Ali zwei Dieben die Hand abgehackt hatte, behandelte er sie mit Güte und empfing sie mit solcher Liebenswürdigkeit, dass die Angeklagten ihn zu verehren begannen (…) Das ist Alis Gerechtigkeit.“
Gerechtigkeit ist hier (…) vielleicht am ehesten mit dem Verhalten von Eltern vergleichbar, die ihr Kind wegen Fehlverhaltens gehörig züchtigen, ohne dass sie selbst – und oft auch das Kind – den Eindruck haben, ein solches Verhalten mindere ihre Liebe gegenüber dem Kind.
Dieser Paternalismus hat seine Freunde vor allem im Westen. Der Text ist schon etwas älter, nämlich von 2001 (Download hier), sein Verfasser heisst Peter Antes. Immerhin, am religionswissenschaftlichen Seminar der Universität Hannover hält man ihn immer noch für aktuell. Wer jetzt glaubt, die genannten Passagen seien aus dem Zusammenhang gerissen, irrt. Eine Kritik an diesem Gerechtigkeitsverständnis sucht man vergeblich.
Denn der Autor hält es für richtig, dass die meisten der “Fehlentwicklungen” nicht hausgemacht, sondern “von außen in die islamische Welt hineingekommen” seien. Ausgehend von dieser Prämisse kann es nur noch um die Frage gehen, “wie man mit dieser Erkenntnis umgeht und welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind und wie die islamischen Lösungen dafür aussehen.” Und so geht auch hier der Dialog eine Allianz mit der Apologetik ein.
Die völlig zutreffende Äusserung, dass die Muslime kein “einheitlicher Block” seien, hätte dem Autor freilich Anlass sein können, einmal muslimische Gegenstimmen zur dieser Form von Gerechtigkeit zu Wort kommen zu lassen, aber diese Gelegenheit blieb ungenutzt. Stattdessen wird ausgiebig Khomeini zitiert:
“Die Gerechtigkeit des Islam ist einfach und leicht. Sie löst alle Probleme des Straf- und Zivilrechts auf die angenehmste, einfachste und schnellste Art, die denkbar ist. Es genügt, dass sich ein islamischer Richter, begleitet von zwei oder drei Gehilfen, mit Federhalter und Tintenfass in eine Stadt begibt, um über jeden beliebigen Fall sein Urteil zu sprechen und es sofort vollstrecken zu lassen. Halten Sie dagegen, was das gegenwärtig die westliche Gesellschaft an Zeit und Geld kostet mit all diesen Prozeduren, die ein Urteil im Namen von Grundsätzen, die dem Islam fremd sind, umgeben.“
Dass diese Gerechtigkeit zu massenhaften Hinrichtungen geführt hat, geht in einer Fussnote unter. Solche gutgemeinten Texte leisten einer “Islamophobie” wohl weitaus mehr Vorschub als alle sachliche Kritik an den Zuständen in der Islamischen Welt.
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