Symbolisches Picknick
Am 13.9. also noch während des Ramadan, haben acht Mitglieder des Mouvement alternatif pour les libertés individuelles[1] bei Mohammedia, einer Vorstadt von Casablanca ein Picknick veranstaltet. Sie werden sich dafür vor der Justiz verantworten müssen, denn sie verstießen damit gegen § 222 des Strafgesetzbuches, der das (öffentliche) Nichteinhalten des Fastengebotes bestraft[2]. Das Picknick fand zwar nicht an einem öffentlichen Ort statt, war aber über Facebook im voraus angekündigt worden. O. R. ein Mitglied dieser Gruppe erklärt gegenüber der algerischen Zeitung “el-Watan”:
L’Etat marocain a ratifié plusieurs conventions internationales et reconnaît la Déclaration universelle des droits de l’homme. Celles-ci reconnaissent la liberté du culte aux citoyens. Nous voulons qu’il n’y ait plus amalgame entre « Marocain » et « musulman », parce que tout simplement, ce n’est pas la même chose !
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Nous ne sommes pas un groupe anti-Islam. Nous sommes un groupe pour la laïcité et la défense des droits et des libertés individuels.Der marokkanische Staat hat mehrere internationale Konventionen unterzeichnet und erkennt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte an. Diese gestehen den Bürgern Kultusfreiheit zu. Wir wollen, dass “marokkanisch” und “muslimisch” nicht mehr untrennbar verschmolzen sind. Sie sind schlicht und einfach nicht dasselbe.
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Wir sind keine antiislamische Gruppe. Wir sind eine gruppe, die für den Laizismus und die individuellen Rechte und Freiheiten eintritt.
Der bloggende Jurist Ibn Kafka legt dar, dass nach seiner Auslegung der Gesetze, die betreffenden freigesprochen werden müssten. Dass es so kommt darf bezweifelt werden.
Empörung herrscht hingegen im religiösen Lager über die “Französlinge”. Demnächst würde wohl gefordert, dass man im Namen der Freiheit nackt herumlaufen dürfe. In Anlehnung an den Slogan “Rühr meinen Kumpel nicht an” der französischen Antirassismusbewegung der 1980er Jahre haben sie die Kampagne “Rühr meine Religion nicht an” (ماتقيش ديني) ins Leben gerufen. Bisher beschränken sie sich allerdings darauf, in eigenen Facebook-Gruppen den “Ramadan-Vernachlässigern” entgegenzutreten, und das “unbezeweifelt Heilige zu verteidigen”.
- Alternative Bewegung für individuelle Freiheiten. ⇧
- Celui qui, notoirement connu pour son appartenance à la religion musulmane, rompt ostensiblement le jeûne dans un lieu public pendant le temps du ramadan, sans motif admis par cette religion, est puni de l’emprisonnement d’un à six mois et d’une amende de deux cents dirhams. ⇧

