Soll zu Guttenberg zurücktreten?

Monday, February 28, 2011
Von Michael Kreutz

Ob zu Guttenberg von seinem Amt als Verteidigungsminister zurücktreten soll, lässt sich relativ leicht beantworten.

Zuerst einmal muss man feststellen, dass sich einige in der Bewertung der Causa Guttenberg doch recht weit aus dem Fenster gelehnt haben. ‘Kann ein Doktorand soviele Textpassagen übernommen haben, ohne es es zu merken?’ wird da rhetorisch gerne gefragt, um dann gleich die Antwort zu liefern: ‘Nein, natürlich nicht. Also ist er ein Betrüger.’

Doch ob Guttenberg ein Betrüger ist, lässt sich auf diese Weise nicht feststellen. Neben der Möglichkeit, sich der Texte anderer mit dem Vorsatz zu bedienen, diese als eigene auszugeben, besteht eben auch noch die andere Möglichkeit, dass Guttenberg vorhatte, die entsprechenden Passagen als Zitate zu kennzeichnen, dies jedoch später aus irgendeinem Grund versäumte. Das Ergebnis wäre dasselbe, aber die Ursache eine andere. Diese hiesse dann Versäumnis, nicht böse Absicht.

Ich halte das nicht nur für ein mögliches, sondern sogar für ein wahrscheinliches Szenario: Wer in der Lage ist, 1.200 Fussnoten korrekt zu setzen, dem traut man auch zu, 1.230 Fussnoten zu setzen. Plagiate werden üblicherweise in der Absicht angefertigt, das eigene Unvermögen zu wissenschaftlicher Leistung zu verschleiern. Im Falle Guttenbergs bliebe jedoch noch genügend eigene Leistung, zöge man die nicht korrekt als Zitate ausgewiesenen Passagen von der Doktorarbeit ab.

Für die Bewertung der Arbeit aus universitärer Sicht ist das zwar nicht relevant, insofern als die Promotionsordnung keinen Unterschied zwischen Vorsatz und Versäumnis macht, weswegen die rückwirkende Beurteilung der Promotionsprüfung als “Nicht bestanden” gerechtfertigt ist. Relevant jedoch ist die Art des Zustandekommens von nicht als Zitate gekennzeichneten Textpassagen für die Frage, ob Guttenberg für ein Minsteramt noch tragbar ist. Handelt es sich nämlich um Vorsatz, dann kann er eine solche Stellung sicherlich nicht mehr glaubhaft vertreten; handelt es sich dagegen um ein Versäumnis, so beschädigt dies nicht unbedingt seine Autorität im Amt.

Da sich ein Vorsatz, übernommene Textpassagen bewusst nicht als Zitate kennzeichnen zu wollen, ebensowenig nachweisen lässt wie die Indienstnahme eines Ghostwriters, lässt sich festhalten: Die Rücknahme des Doktortitels war gerechtfertigt, die Forderung nach einem Rücktritt vom Amt ist es deswegen noch lange nicht.

+++Nachtrag 28.02.2011+++

Siehe hier.

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