Syrien nach Assad (3)

Dass diese Zustände kein Alleinstellungsmerkmal der arabischsprachigen Welt sind, zeigen die Memoiren des iranischen Klerikers Scheich Ebrahim Zanjani, der von ganz ähnlichen Missständen im Iran zu Beginn des 20. Jahrhunderts berichtet. In jedem Falle gilt: Angesichts einer Staatsmacht, die für nichts als Repression und Korruption steht, während der einzelne Bürger eine Gegenleistung bekäme, wird niemals auf Loyalität der Bevölkerung zählen können.

In gewisser Weise ist es daher nur konsequent, wenn Arbeitsverträge in einem Land wie Syrien unüblich sind. Allenfalls grosse Firmen stellen auf vertraglicher Basis ein, der Grossteil der arbeitenden Bevölkerung ist dagegen der Willkür ihrer Vorgesetzten ausgelierfert. Zwar erhebt der syrische Staat mit seiner Baath-Ideologie einen sozialistischen Anspruch, d.h. es gibt ein Versprechen auf einen Arbeitsplatz, doch versagte der Staat in der Praxis. Zum einen mussten Antragsteller Jahre auf einen Arbeitsplatz warten, zum anderen war dieser Arbeitsplatz nichts, was diesen Namen verdiente.

Auch das politische System Syriens war immer nur ein Potemkinsches Dorf. Dass einfache Bürger von ihrem passiven Wahlrecht Gebrauch machen, war in der Praxis nicht vorgesehen. Kam jemand auf die Idee, es dennoch zu tun, konnte er sich darauf verlassen, Besuch vom Geheimdienst zu bekommen. Beharrte der kandidierungswillige Bürger auf seinem Vorhaben, so hielt man ihn von einer Kandidatur zwar nicht ab, liess ihn jedoch im Aaschluss an die inszenierten Wahlen mitteilen, dass er nicht genügend Stimmen für ein Mandat errungen habe. Die genaue Zahl der Stimmen würde er nie erfahren.

Das Parlament ist eine Farce, trotzdem nicht überflüssig. Zum einen gab sich das Regime so den Anschein einer Legitimation, zum anderen bedeutete es für die Abgeordneten völlige Handlungsfreiheit, wenn es um krumme Geschäfte ging. Und krumme Geschäfte gab es viele in Syrien, die meisten davon dürften mit dem Namen Rami Makhlouf in Verbindung stehen, einem der reichsten Männer des Landes, dem Telefoniedienstleister, Baukonzerne und Hotels gehören.

Der syrische Staat war und ist ein Staat, der auf den beiden Säulen Nepotismus und Repression beruht. Wenn ahnungslose westliche Intellektuelle beispielsweise fordern, man möge doch den Staaten des Nahen und Mittleren Ostens “nicht mit pauschaler Ablehnung” begegnen, sondern sich ihnen mit “Einfühlungsvermögen” nähern, dann zeigt das nur, dass hier elementare Dinge nicht verstanden worden sind.

Wie entscheidend inklusive Institutionen für den Wohlstand einer Gesellschaft sind, haben die Forscher Jared Diamond (“Kollaps”) sowie Daron Acemoglu und James A. Robinson (“Why Nations Fail”) überzeugend dargelegt, wenngleich sich nicht trauen, auch gesellschaftliche Werte als mögliche Faktoren zu benennen, wenn es um Fehlentwicklungen von Staatswesen geht. Das eigene empirische Material legt das durchaus nahe. Lieber gibt man der Politik die Schuld, für die dann nur ein Diktator oder eie Gruppe von Herrschern verantwortlich gemacht wird.

Damit wird jedoch keine Antwort auf die Frage gegeben, warum manche Gesellschaften auch nach mehreren Umstürzen immer nur autoritäre Strukturen hervorgebracht haben. Frieden, Freiheit und Wohlstand ergeben sich nicht einfach, indem man freie Wahlen abhält, solange diese nicht durch entsprechende Werte wie Individualismus, Diesseitigkeit etc. gestützt werden. Der von Harrison und Huntington herausgegeben Sammelband “Culture Matters – How Values Shape Human Progress” (2000) sollte Pflichtlektüre von mit Aussenpolitik befassten Politikern, Kommentatoren und Wissenschaftlern sein.

Der tunesische Politiker und ehemalige Vorsitzende tunesischen Liga für Menschenrechte Mohamed Charfi schrieb in seinem Buch “Der Islam und die Freiheit” (1999), dass die islamische Welt bis heute keine kulturelle und pädagogische Revolution gehabt habe. Pensum und Organisation des Unterrichts mögen in den verschiedenen islamischen Ländern variieren, doch ob nun in der Türkei oder in Saudi-Arabien, überall werden die Scharia und die Geschichte des Islam auf die gleiche Weise gelehrt, nämlich als Katalog von Vorschriften.

Dazu zählen immer, so monierte Charfi, die Leibesstrafen, das Töten von Abtrünnigen, das Schliessen der Banken und der Kampf gegen die Ungläubigen. Auch werde das Kalifat als dasjenige System präsentiert, das in Sachen gesetzgeberischer Kompetenz ohne Vergleich sei. Paradoxerweise, so Charfi weiter, ist die politische, wirtschaftliche und juristische Realität jedoch eine andere, sodass sich für die Gläubigen eine Verwirrung aus zweierlei Arten von Denken ergebe, indem sie das eine lehrten und die andere praktizierten. Am Ende bedürfe es dann nur noch eines Zornfaktors, der die Menschen in Richtung eines Fundamentalismus treibt.

Wie wir es gerade in Syrien erleben.

Siehe auch:

Syrien nach Assad (1)
Syrien nach Assad (2)

Syrien nach Assad (2)

Häufig macht sich eine gewisse Hilflosigkeit breit, wenn es um die Ursachen von Gewalt geht, wie derzeit in Syrien zu beobachten. Viele Kommentatoren wissen sich dann keinen anderen Rat, als die Misere auf ein verunglücktes nation building, verschuldet durch koloniale Willkür, zurückzuführen. Eine ethnisch wie konfessionell heterogene Menschenmasse, so das gängige Narrativ (hier eines von vielen Beispielen), sei in einem von fremden Mächten und aus eigennütizgen Gründen zusammengezimmerten Staatsgebilde zusammengepfercht worden, dessen Fliehkräfte nur durch die eiserne Faust eines Diktators in Schach gehalten werden.

Für die Arabische Welt stimmt das jedoch allenfalls zum Teil. In Wahrheit haben die Kolonialmächte es sich alles andere als leicht gemacht, was die Grenzziehung anbetrifft. Ihre Sorge galt – nicht nur, aber auch – der Stabilität der zukünftigen Staaten des Nahen Ostens, deren gegenwärtige Grenzen auch nicht einfach den lokalen Bevölkerungen aufoktroyiert worden, sondern in der Auseinandersetzung mit regionalen Kräften entstanden sind, die die Kolonialmächte für sich einzuspannen versuchten.

Belassen wir es vorerst bei dieser Feststellung. (Für all diejenigen, die mehr darüber wissen wollen, darf ich freundlich auf mein Büchlein “Das Ende des levantinischen Zeitalters” (2013) verweisen, und dort auf die Kap. “Friedenskonferenz in Paris”, 202 ff. und “Eine Wüste wird geteilt”, 209 ff; ebenso Efraim Karsh: “Islamic Imperialism” (2006), S. 95, 102; vom selben Autor “Empires of the Sand” (2001), dort im Kap. “The Entente’s Road to War”, S. 118 ff., bes. S. 119; s. auch hier.) Der Hass, der sich in Syrien gegen das Regime bahn bricht, ist jedenfalls nicht einfach eine Spätfolge vermeintlich willkürlicher Grenzziehungen, sondern hat andere Ursachen. Um das zu verstehen, muss man einen Blick in den syrischen Mikrokosmos werfen.

Vor allem die Ohnmacht des einzelnen angesichts eines allmächtigen Staatsapparats, der immer nur nimmt ohne zu geben, ist ein zentrales Problem. Obwohl der syrische Staat jedem Bürger einen Arbeitsplatz verspricht, war schon vor dem Bürgerkrieg die Armut grosser Teile der Bevölkerung unübersehbar. Auch muss ein Antragsteller zum Teil Jahre warten, bis ihm eine Stelle zugewiesen wird, doch wird er selbst dann nur so wenig verdienen, dass er damit über die Runden kommt – vorausgesetzt, er hat keine Miete zu zahlen.

Frustration baut sich auf, wenn die junge Generation eine Familie gründen wollen, es mangels Einkommen aber noch nicht einmal schaffen, einen eigenen Haushalt zu finanzieren. Da ohne Ehe ein Zusammenleben kaum möglich ist, müssen viele in zwei Jobs arbeiten, ohne jemals Aussicht darauf zu haben, die eigene Situation entscheidend verbessern zu können.

An dieser Stelle muss einiges zur Korruption gesagt werden. Diese besteht nicht einfach darin, dass Beamte staatliche Leistungen nur gegen Entgelt in die eigene Tasche zur Verfügung stellen. Vielmehr ist es so, dass Geheimdienstler und andere der Staatsmacht Nahestehende sich selbst zu den Läden, Hotels und Firmen begeben, um den Umsatz zu taxieren und vom Inhaber eine entsprechende, als realistisch eingeschätzte Summe zu kassieren. Mitarbeiter des Ordnungsamtes schliessen denn auch keine Restaurants oder Metzgereien, wenn diese gegen Hygienevorschriften verstossen, vielmehr diese sind das Instrument, mit denen die Ladenbesitzer erpresst werden.

In arabischen Ländern wie Syrien hat der einzelne Bürger vom Staat nichts zu erwarten. Das geht so weit, dass jemand, der beispielsweise Opfer eines Verbrechens wird, nicht darauf zählen kann, dass die Polizei ihm hilft. Es ist möglich, dass diese unter dem Vorwand, kein Benzin zu haben, gar nicht erst ausrückt. Die Polizei schreitet auch nicht in Fällen von Kinderarbeit ein, obgleich diese in Syrien omnipräsent ist. Kinder stehen dabei nicht nur häufig hinter dem Tresen, sie verrichten teilweise auch schwere Arbeiten – am hellichten Tag und in aller Öffentlichkeit, ohne dass Polizei oder Ordnungsamt eingriffen.

Auch das Justizwesen ist ein potemkinsches Dorf. Wer vor Gericht zieht, um sein Recht zu bekommen, wird rasch die Erfahrung machen, dass derjenige als Sieger aus dem Verfahren hervorgeht, der am besten zu bestechen weiss. Hierbei geht es nicht nur um die Höhe der Summe für Richter und Staatsanwälte, auch Zeugen wollen gekauft sein. Es gibt sogar professionelle Zeugen, die ihr Einkommen auf diese Weise bestreiten. Das alles sind nicht jedoch nicht spezifische Missstände eines bestimmten Regimes wie dem syrischen, sondern hat eine lange Tradition.

Willkür statt Rechtsstaatlichkeit war schon in osmanischer Zeit Normalzustand – trotz der Versuche, einen funktionierenden Verfassungsstaat zu errichten. Als in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hatte der britische Konsul von Aleppo, James H. Skene, mit seinem französischen Kollegen und dem Segen des Sultans versuchte, ein Handelsgericht für Streitigkeiten, in denen Euroäer involviert waren, einzurichten, musste das Vorhaben bereits nach einem Jahr für gescheitert erklärt werden. Grund war der Umstand, dass die neue Institution es nicht vermochte, sich den nötigen Respekt zu verschaffen. (Auch dies kann, wer will, detailliert in meinem Buch “Das Ende des levantinischen Zeitalters” nachlesen und zwar in den Kap. “Mit und gegen den Staat”, bzw. “Gescheiterter Rechtstaat”, S. 84 ff.)

(Forts. folgt. – Hier geht’s zum ersten Teil.)

 

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