In seinem Buch „Freiheit, Gleichheit und Intoleranz“ (2013) holt der Erfurter Politikwissenschaftler Kai Hafez zum grossen Rundumschlag gegen eine vermeintlich weitverbreitete Islamophobie in der deutschen Gesellschaft aus und äussert sich in diesem Zusammenhang u.a. über den Philosophen Peter Sloterdijk, den Historiker Hans-Ulrich Wehler, den Schriftsteller Ralph Giordano und den Journalisten Henryk Broder.
Ihnen bescheinigt er, einen „ungewöhnlichen Spagat“ zu vollführen: „Während sie jahrzehntelang darum bemüht waren, bestimmte Freiheitsrechte zu erkämpfen oder zu verteidigen, wollen sie Muslimen ähnliche Rechte heute verweigern. Grundrechte wie die Religionsfreiheit (…) sollen ausgesetzt werden. Um dies zu rechtfertigen, werden Muslime pauschal als Verfassungsfeinde bezeichnet (…).“ (S. 259) Hafez, der anderen vorwirft, ohne Faktengrundlage zu argumentieren oder über einen Mangel an Expertise zu verfügen, nennt keinerlei Beleg für seine Behauptung.
Man muss die Ansichten der genannten Personen zum Thema Islam nicht notwendigerweise teilen, um zu verstehen, dass man keine Thesen aufstellen sollte, die man nicht belegen kann. Ich bezweifle, dass sich auch nur eine der oben genannten Personen den Vorwurf zu eigen macht, Muslimen Grundrechte vorenthalten zu wollen oder sie pauschal als Verfassungsfeinde zu bezeichnen. Die Beweislast dafür liegt bei dem, der diese Behauptung aufgestellt hat, bei Kai Hafez also, dem „Qualitätssicherung durch eine akademische Gemeinschaft“ (S. 256) ein Anliegen ist, für sich selbst aber offenbar andere Regeln in Anspruch nimmt.