Leistungsschutzrecht

Habemus papam. Und jetzt zu etwas ganz anderem: Deutsche Presseverleger möchten von Google & Co. doppelt profitieren, indem diese dafür zahlen sollen, ihnen eine kostenlose Dienstleistung, nämlich Leser zuzuführen, anbieten zu dürfen.

Klingt irre, aber wie vieles, was irre klingt, durfte dieses Vorhaben erfolgreich auf den Zuspruch der Politik hoffen, die nun ein Gesetz zusammengefrickelt hat, das dazu geeignet ist, Verwirrung und Unklarheit zu schaffen.

Für dieses Blog bedeutet das: Eine Verlinkung auf die Webpräsenzen deutscher Zeitungen wie FAZ, Welt, Zeit etc. wird auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Eine reine Vorsichtsmassnahme, sicher ist sicher.

Ebenfalls auf unbestimmte Zeit ausgesetzt wird damit das Vorhaben, die Datenbank mit den Beiträgen von 2005-2012 zugänglich zu machen. Man kann nie wissen.

Und nun weiter im Text.

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