Qualitätssicherung

In seinem Buch “Freiheit, Gleichheit und Intoleranz” (2013) holt der Erfurter Politikwissenschaftler Kai Hafez zum grossen Rundumschlag gegen eine vermeintlich weitverbreitete Islamophobie in der deutschen Gesellschaft aus und äussert sich in diesem Zusammenhang u.a. ĂĽber den Philosophen Peter Sloterdijk, den Historiker Hans-Ulrich Wehler, den Schriftsteller Ralph Giordano und den Journalisten Henryk Broder.

Ihnen bescheinigt er, einen “ungewöhnlichen Spagat” zu vollfĂĽhren: “Während sie jahrzehntelang darum bemĂĽht waren, bestimmte Freiheitsrechte zu erkämpfen oder zu verteidigen, wollen sie Muslimen ähnliche Rechte heute verweigern. Grundrechte wie die Religionsfreiheit (…) sollen ausgesetzt werden. Um dies zu rechtfertigen, werden Muslime pauschal als Verfassungsfeinde bezeichnet (…).” (S. 259) Hafez, der anderen vorwirft, ohne Faktengrundlage zu argumentieren oder ĂĽber einen Mangel an Expertise zu verfĂĽgen, nennt keinerlei Beleg fĂĽr seine Behauptung.

Man muss die Ansichten der genannten Personen  zum Thema Islam nicht notwendigerweise teilen, um zu verstehen, dass man keine Thesen aufstellen sollte, die man nicht belegen kann. Ich bezweifle, dass sich auch nur eine der oben genannten Personen den Vorwurf zu eigen macht, Muslimen Grundrechte vorenthalten zu wollen oder sie pauschal als Verfassungsfeinde zu bezeichnen. Die Beweislast dafĂĽr liegt bei dem, der diese Behauptung aufgestellt hat, bei Kai Hafez also, dem “Qualitätssicherung durch eine akademische Gemeinschaft” (S. 256) ein Anliegen ist, fĂĽr sich selbst aber offenbar andere Regeln in Anspruch nimmt.

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