Was darf Satire? Alles, folgt man Tucholsky. Fast alles, folgt man dem Grundgesetz. Wen aber sollte Satire aufs Korn nehmen? Argumentiert man mit dem Goethe-Institut, dann “darf und soll” Satire “die Mächtigen kritisieren und durch den Kakao ziehen, nicht den Einzelnen und nicht den Schwachen.”
Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist das Verständnis von Satire mitunter ein anderes: Satire, so liesse sich formulieren, soll Ressentiments bedienen, die ein pogressiv gestimtes Publikum gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen hegt, also gegen Deutsche ohne Migrationshintergrund und im Rentenalter.
Menschen verächtlich zu machen, die einen Migrationshintergrund haben und im arbeitsfähigen Alter sind, bleibt den Rechten überlassen, die freilich insofern einen Wettbewerbsnachteil in der öffentlichen Meinungsbildung haben, als sie ihren Menschenhass nicht glaubhaft als Satire ausgeben können. Dieses Privileg bleibt den Linken vorbehalten.
Kommt es dann zu einem Sturm der Entrüstung, springt man in den Opfermodus. Dabei ist der Hohn und Spott, mit denen alte “weisse”, übergewichtige und kranke Menschen übergossen werden, ungefähr so originell und herzerfrischend wie die Zwiebelsauce, in der man in der WDR-Kantine die Putenleber badet.
Was darf Satire? Alles. Aber vielleicht sollte jemand den Öffentlich-Rechtlichen stecken, dass sie zur Abwechslung auch einmal witzig sein darf – und die Mächtigen treffen, nicht den Einzelnen und nicht den Schwachen.