Ausweitung der Empörungszone

Auch Müll ist manchmal noch zu etwas gut. Der rassistische und xenophobe Müll nämlich, den an Sauerstoffmangel leidende Bildschirmjunkies zuweilen in den Kommentarbereichen der Webpräsenzen von Presse und Rundfunk hinterlassen, taugt allemal dafür, den Flammen der Empörung über allzu forsche Islamkritik Nahrung zu geben.

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Kommentarbereiche geben ein Spiegelbild der Leserschaft ab. Zuweilen werden Ressentiments von moderierenden Redaktionen als auch von Lesern als legitime Islamkritik verstanden. Der Begriff der Islamkritik ist dabei etwas unglücklich. Die Kritiker sind zumeist gar nicht im Stande, eine theologisch fundierte Debatte zu führen, da ihnen das religiöse Basiswissen über den Islam fehlt.

meint die Mely Kiyak. Frau Kiyak, die als Absolventin eines Literaturinstituts über religiöses Basiswissen verfügt, begnügt sich nicht damit, Pöbeleien als solche zu benennen und ihre Löschung zu fordern, sondern hat Grundsätzliches im Sinn:

Die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und falscher Tatsachenbehauptung ist dabei nicht hauchdünn, sondern klar definiert. Der seriöse Qualitätsjournalismus sollte dieselben Kriterien sowohl für Kommentare der Redaktion als auch der Leser anwenden.

Den Vorwurf falscher Tatsachenbehauptungen auf juristischer Grundlage (”klar definiert”) zum Schutze einer Religion in Stellung zu bringen, ist ganz schön originell.

Vor allem, wenn man bedenkt, dass heilige Schriften auch nicht immer und notwendigerweise auf Tatsachen Rücksicht nehmen. Oder wird hier eine Sonderrolle für den Islam gefordert?

Autor: Michael Kreutz

Orientalist und Politologe.

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