Unschuldsvermutung war gestern

Als vor zehn Jahren der Franzose Dominique Strauss-Kahn, damals Direktor des Internationalen Währungsfonds (IWF), in New York wegen Vergewaltigungsvorwürfen noch am Flughafen festgenommen wurde und, auf dem Rücken gefesselt, vor Schaulustigen und Medien abgeführt wurde, da verteidigte New Yorks Bürgermeister Michael Bloomberg diesen demütigenden Spiessrutenlauf (“perp walk”) mit den Worten, wem das nicht behage, der solle besser keine Straftaten begehen, womit klar war, was Bloomberg bis dahin von Bürgerrechten hielt: nämlich rein gar nichts. Die Unschuldsvermutung war ausgesetzt.

„36c Justice Newspaper and Periodical“/ CC0 1.0

Seitdem hat es nicht nur in den USA, auch in anderen demokratischen Ländern spektakuläre Fälle von Vorverurteilung gegeben, bei denen die Täterschaft noch längst nicht bewiesen war. Man denke hier vor allem an den Umgang von Teilen der Medien wie der Öffentlichkeit mit dem Journalisten Jörg Kachelmann, selbst nachdem dieser freigesprochen worden war. Oder an den Fall Murat Kurnaz.

Aktuell trifft es den amerikanischen Sänger Marilyn Manson, dessen Plattenfirma, kaum dass Vergewaltigsvorwürfe gegen ihn an die Öffentlichkeit gedrungen waren, unversehens den Vertrag gekündigt hat, denn auch wenn Manson bislang alle Vorwürfe bestreitet, könnte an ihnen schliesslich etwas dran sein. Wer braucht schon so etwas wie eine Unschuldsvermutung.

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