Nach dem einfachen Schleier steht jetzt also die Ganzkörperverhüllung im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte. Allerdings wird selten nach dem Bedeutungskontext gefragt und so kommt es einmal mehr zu Fehlinterpretationen pseudo-feministischer Natur.
Zunächst einmal gilt festzuhalten, dass Bekleidungsvorschriften in allen Religionen existieren und grundsätzlich auch in weitgehend säkularisierten Gesellschaften nicht notwendigerweise einen Anlass zu Angst oder Sorge geben. Im Falle des islamischen Schleiers muss man allerdings hinzufügen, dass er als Symbol in eine Weltsicht eingebettet ist, der ein grundlegend anderes Verständnis vom öffentlichen Raum aufweist, als westliche Gesellschaften ihn kennen.
Wir haben schon an anderer Stelle darauf hingewiesen: In den islamischen Ländern hat sich schon früh eine Geschlechtertrennung herausgebildet, die das Haus als weibliche Sphäre, den öffentlichen Raum hingegen als männliche Sphäre versteht. Erstere wird gegenüber der Aussenwelt ebenso blickdicht gemacht wie das weibliche Individuum, wenn es sich verhüllt in die öffentliche, also männliche Sphäre begibt. Die traditionelle Architektur, die darauf angelegt ist, islamische Wohnviertel von der Strasse abzuschirmen, bildet die Geschlechtertrennung mitsamt der entsprechenden Rollenzuweisung auf anderer Ebene ab (s. dazu auch mein neues Buch Zwischen Religion und Politik, S. 165-9).
Im Volksislam gilt die Schwelle des Hauses als heilig und wird mit der Frau assoziiert. Dem Blick wird zwar positive wie negative Macht zugeschrieben, Frauen aber sollten Augenkontakt mit Fremden streng vermeiden. Für Männer gilt das nicht. Wenn der Feminismus sagt, dass der öffentliche Raum den Frauen ebenso wie den Männern gehört, dann sagt der Pseudo-Feminismus, dass es für die Frau besser sei, sich abzuschirmen. Das funktioniert freilich nur solange, wie die Verschleierung die Ausnahme bleibt. In dem Moment, wenn alle Frauen im öffentlichen Raum verschleiert sind, gibt es keine Garantie mehr gegen männliche Übergriffigkeit. Da die Verletzung der koranischen Vorschriften durch die Frau immer auf den Mann zurückfällt, wird diesem gegenüber ein gesellschaftlicher Erwartungsdruck aufgebaut, sich schariakonform zu verhalten.
In meinem eigenen sozialen Umfeld gibt es ein iranisches Ehepaar, dessen Tochter in der Schule ist. Die Eltern haben sich dazu entschlossen, sie nicht islamisch zu erziehen, dennoch wird die Tochter von drei kurdischen Jungs in ihrer Klasse immer wieder wegen vermeintlich unislamischer Verhaltensweisen bedrängt. “ Warum isst du Schweinefleisch? Warum trägst du kein Kopftuch?“ sind tpische Fragen, mit denen das Mädchen gezwungen werden soll, sich zu rechtfertigen. Ein anderes Mädchen nahöstlicher Herkunft in derselben Klasse, das dank seines Kopftuches als Muslimin erkennbar ist, wird von den drei Jungs dagegen weitgehend in Ruhe gelassen. Das ist der Bedeutungskontext der islamischen Verschleierung, den Ralph Ghadban sehr gut auf den Punkt gebracht hat:
„Das Kopftuch […] ist nicht, wie im Diskurs ständig wiederholt wird, allein ein Zeichen ihrer Unterdrückung, denn man kann die Frau auch ohne Kopftuch unterdrücken, es ist vor allem ein Zeichen ihrer Entwürdigung, weil es die Frau auf ihre Sexualität reduziert. Sie ist eine ‘Aurah’ und da man nicht mit entblößten Geschlechtsteilen auf die Straße geht, muss sie sich verhüllen. Deshalb sprechen die Muslime davon, dass die Frau durch das Kopftuch ihre Würde gewinnt. Sie sagen auch, dass das Kopftuch sie beschützt. Wer sich als sexuelles Objekt betrachtet, braucht natürlich einen Schutz, vor allem, wenn man die Männer als unkontrollierte triebhafte Wesen sieht.“[note]Ralph Ghadban (2002): Das Kopftuch in Koran und Sunna. Mit einer Einleitung von Johannes Kandel, Berlin 2003. http://library.fes.de/pdf-files/akademie/online/50370.pdf[/note]
Ob man Formen der Verschleierung wie die Burka oder den Burkini deswegen gleich verbieten soll, steht auf einem anderen Blatt. Eine Gesinnungsdiktatur ist mit einer liberalen Gesellschaftsordnung jedenfalls nicht vereinbar und ein Verbot muss sorgfältig mit anderen zu schützenden Rechtsgütern abgewogen werden. Jedoch muss man die Verschleierung auch nicht in pseudofeministischer Manier zum Ausdruck von Progressivität verklären.
Siehe auch:
• Ist zum islamischen Kopftuch bereits alles gesagt? 4. April 2015.
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