Pauschale Kritik an Politikern ist nun wirklich nicht mein Stil, aber in Zeiten von Corona und Covid ist vieles anders. Ich will auch gar nicht die vielen kleinen Fehler bekritteln, die bei der Bekämpfung der Pandemie gemacht worden sind, denn natürlich darf man Politikern manchen Fehler zugestehen, auch wenn andere vermeidbar gewesen wären.
Sprachlos macht einen aber doch, wenn die “Welt” berichtet: “In vielen ökonomischen Modellen wird aber laut Allens Analyse davon ausgegangen, dass die Menschen trotz Virus weiter so agieren wie bisher. Damit würden die erwarteten Todeszahlen ohne Lockdown überschätzt und drastische Einschränkungen scheinen vor diesem Hintergrund alternativlos.”
Douglas Allen ist der Name eines Wissenschaftlers, der sich der Erforschung der Wirkung von Lockdowns bzw. Ausgangssperren verschrieben hat und wenn die Meldung stimmt, dann gibt es für deren Wirksamkeit keine ausrechenden Belege. Offenbar geben die Modelle das Handeln von Menschen völlig unzureichend wieder.
Der ARD-“Monitor” wiederum berichtet, dass alle Politiker und Gesundheitsexperten die Wirksamkeit von Ausgangssperren, gewissermassen der verschärften Form des Lockdowns, mit nur einer Studie begründen, der sog. “Oxford-Studie”. Diese jedoch gibt nicht das her, was ihre Anhänger glauben möchten. “Monitor” hat einen der Autoren der Studie befragt und dieser sagt offen, dass Ausgangssperren manchmal mit einem Sinken der Fallzahlen einhergehen, manchmal nicht.
Eine von “Monitor” befragte Verfassungsrechtlerin aber sagt klipp und klar, dass die Einschränkung von Grundrechten eine starke empirische Basis haben muss, sonst sind sie unzulässig. Schlussfolgerung: Die aktuellen Ausgangssperren sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit grundgesetzwidrig. Das ist skandalös, aber geltende Politik.
Bis die Wähler die Gelegenheit haben, die Laschets und Weils und Kretschmanns dieser Republik für alle Zeiten in die politische Wüste zu schicken, haben sie keine Mittel gegen diesen wahrscheinlichen Verfassungsbruch zur Hand, weswegen nur noch die Judikative bleibt. Mittlerweile ist die Zahl der Verfassungsklagen auf dreihundert (!) angeschwollen – eine ganze Armada für den Rechtsstaat.
Doch vom Bundesverfassungsgericht hört man keinen Piep darüber, wann es eine Entscheidung geben könnte. Dabei ist das Thema von brennender Aktualität und Dringlichkeit. Während die Politik sich mindestens fahrlässig gegenüber dem Grundgesetz verhält, lässt die Justiz auf sich warten. Damit droht das Vertrauen nicht nur in die Politik, sondern in den ganzen Staat Schaden zu nehmen.